Linus stehen als privatärztlicher Organisation insbesondere drei große Sterbehilfevereine in Deutschland gegenüber. Was sie verbindet, ist der Anspruch, Menschen ein selbstbestimmtes und würdevolles Lebensende im Rahmen der geltenden Rechtslage zu ermöglichen. In der konkreten Begleitung zeigen sich zwischen den Sterbehilfevereinen und Linus jedoch deutliche Unterschiede.
Zu den bekanntesten Sterbehilfevereinen in Deutschland zählen der Verein Sterbehilfe, DIGNITAS-Deutschland und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Während diese Organisationen auf eine Mitgliedschaft setzen, verfolgt Linus als privatärztliche Organisation einen anderen Ansatz.
Individuelle Prüfung ohne Wartezeiten
Nach der ersten Kontaktaufnahme erfolgt die Bearbeitung bei Linus zeitnah, meist innerhalb weniger Tage. Dabei wird jede Anfrage individuell geprüft und anhand klar definierter medizinischer, rechtlicher und ethischer Kriterien entschieden. Auch die individuelle Situation spielt eine wichtige Rolle und hat großen Einfluss auf die Entscheidung. Sind alle Voraussetzungen gegeben, erfolgt die Aufnahme in die Patientendatenbank für eine strukturierte Dokumentation und koordinierte Fallbearbeitung. Anders als bei Sterbehilfevereinen arbeitet Linus ohne eine Mitgliedschaft. Betroffene können sich direkt an Linus wenden. Ob eine ärztliche Freitodbegleitung durch Linus möglich ist, wird in jedem Einzelfall anhand der persönlichen Situation sowie der medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen geprüft. Sterbehilfevereine setzen hingegen eine Mitgliedschaft voraus. Bei der DGHS müssen sterbewillige Personen beispielsweise mindestens sechs Monate Mitglied sein, bevor sie einen Antrag auf eine Freitodbegleitung stellen dürfen. Leidet der Antragsteller an einer schweren Erkrankung im Endstadium, kann die Dauer verkürzt werden. In dem Fall sollten die Krankenunterlagen mit dem Antrag eingereicht werden, damit die Dringlichkeit des Antrags besser beurteilt werden kann.
Online lassen sich verschiedene kostenpflichtige Beitragsmodelle finden. Der Verein Sterbehilfe gibt an, dass die Prüfung der Voraussetzungen zwei bis vier Monate in Anspruch nehmen kann. In medizinisch dringenden Fällen bemüht sich der Verein um eine schnellere Bearbeitung. Bei Antragstellern, die unter psychischen Erkrankungen leiden, dauert der Prozess meist länger. DIGNITAS-Deutschland hat keine feste Mindestdauer der Mitgliedschaft veröffentlicht.
Wie die Freiverantwortlichkeit überprüft wird
Sowohl Linus als auch die Sterbehilfevereine halten sich an die gesetzlichen Vorgaben. Wo das Recht Gestaltungsspielraum lässt, unterscheiden sich jedoch ihre Abläufe und Vorgehensweisen.
Die DGHS arbeitet beispielsweise auch mit Juristen zusammen, die nach der Genehmigung des Antrags die Einsichts- und Urteilsfähigkeit der sterbewilligen Person überprüfen. In einer weiteren unabhängigen Prüfung, ermittelt zusätzlich ein Arzt, ob die Freiverantwortlichkeit vorliegt. Kommt es zu einer Suizidassistenz, ist der Jurist auch am Tag der Freitodbegleitung mit vor Ort. Bei Linus wird die Freiverantwortlichkeit im Rahmen einer ersten ärztlichen Begutachtung sichergestellt. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert und fließen in das Gesamtgutachten ein. In einer zweiten, unabhängigen Begutachtung durch einen weiteren Arzt werden die Einschätzung der Freiverantwortlichkeit und die medizinische Ausgangslage überprüft.
Angehörige als Teil des Prozesses
Der Prozess bei Linus ist strukturiert und nachvollziehbar – sowohl für Patienten als auch für Angehörige. Sofern von der sterbewilligen Person gewünscht, kann das engste Umfeld in jeden einzelnen Schritt einbezogen werden. Sei es durch Worte, Rituale oder einfach durch stille Präsenz. Das sorgt für Transparenz und soziale Unterstützung. Nach der Freitodbegleitung kann Linus auf Wunsch Seelsorger vermitteln, die Angehörige begleiten und Trost spenden.
Auch viele Sterbehilfevereine lassen Angehörige am Prozess teilhaben. Der Verein Sterbehilfe bietet Angehörigen zudem die Möglichkeit, selbst bei der Suizidassistenz mitzuwirken. Fühlen sie sich dazu in der Lage, bekommen sie vom Verein die erforderlichen Instruktionen. Eine abschließende Betreuung von trauernden Angehörigen ist bei vielen Vereinen jedoch aus finanziellen und personellen Gründen nicht möglich. Bei ihnen liegt der Fokus zum Großteil auf den Patienten.
Der Tag des Abschieds
Bei Linus darf der Patient den Ort des Abschieds selbst wählen. Sei es zu Hause, im Garten oder an einem anderen vertrauten Platz. Sterbehilfevereine führen die Suizidassistenz meist in der Wohnung der sterbewilligen Person durch, sofern möglich und geduldet auch in stationären Einrichtungen. Für Personen, deren eigenes Zuhause für den Tag des Abschieds keine Option ist, bietet der Verein Sterbehilfe beispielsweise eine eigene Sterbewohnung in Norddeutschland an. Der Verein Sterbehilfe ist zudem der einzige Verein, der neben einer tödlichen Infusion auch die Tabletteneinnahme als Suizidmethode anbietet. Sie selbst weisen dabei jedoch auf höhere Risiken im Vergleich zur Infusion hin. Zur Aufklärung über die Risiken der Suizidmethode sind jedoch alle Anbieter von Suizidassistenz verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hält in seinem Urteil von 2020 fest:
„Der Sterbewillige muss ferner über das Risiko eines Fehlschlags und die spezifischen Risiken der von ihm gewählten Suizidmethode aufgeklärt werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist zu dokumentieren.”(BVerfG, Urteil vom 26.02.2020, 2 BvR 2347/15 u. a., Rn. 44*)

