Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 hat sich die Praxis der Suizidhilfe in Deutschland grundlegend verändert. Für die Kriminalpolizei sind professionell begleitete Fälle dennoch kein Alltag. Linus hat deshalb den Kriminaldauerdienst Stuttgart zu sich eingeladen und gab Einblick in den eigenen Prüf- und Begleitprozess.
Das Urteil von 2020 hat die Praxis verändert
Der 26. Februar 2020 markiert eine Zäsur für die Suizidhilfe in Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht erklärte das damalige Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig. Zugleich stellte es fest, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dazu gehört auch die Freiheit, für einen Suizid die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Damit hat sich nicht nur die Arbeit von Ärzten und Organisationen verändert, die Menschen bei einem freiverantwortlichen Suizid begleiten. Auch Polizei und Staatsanwaltschaft begegnen dabei einer vergleichsweise neuen Konstellation: Ein Suizid kann heute professionell vorbereitet und begleitet sein.
Für uns ist der assistierte Suizid noch ein junges Ermittlungsfeld. Gleichzeitig sind diese Einsätze oft anders als viele andere Todesermittlungen: Die Situation ist vorbereitet, die Angehörigen wissen, was passiert ist, und vor Ort gibt es klare Ansprechpartner.
Vertreter des Kriminaldauerdienstes Stuttgart
Der erste Anruf nach dem assistierten Suizid geht an die Kripo
Nach einer Freitodbegleitung informiert der Freitodbegleiter die Kriminalpolizei. Für viele Angehörige ist dieser Moment zunächst ungewohnt oder sogar befremdlich. Der Tod war vorbereitet, ärztlich begleitet und von der verstorbenen Person selbst gewollt. Warum kommt jetzt trotzdem die Polizei?
Der Grund liegt im vorgeschriebenen Verfahren. Auch ein angekündigter und begleiteter Suizid gilt als nicht natürlicher Tod.
Nach § 159 Strafprozessordnung sind Polizei- und Gemeindebehörden bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod verpflichtet, den Fall unverzüglich der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht anzuzeigen. Für die Bestattung ist anschließend die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft erforderlich.
Nach § 159 Strafprozessordnung sind Polizei- und Gemeindebehörden bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod verpflichtet, den Fall unverzüglich der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht anzuzeigen. Für die Bestattung ist anschließend die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft erforderlich.
„Je nachvollziehbarer der Weg bis zur Freitodbegleitung dokumentiert ist, desto mehr Sicherheit schafft das auch im Umgang mit den Behörden“, so Dustin Schubert, Geschäftsführer von Linus.
Was die Kripo nach dem Tod wissen muss, beginnt lange vorher
Für die Kriminalpolizei beginnt ein Fall mit dem Tod. Für Linus beginnt er deutlich früher. Genau darin liegt eine Wissenslücke, die beim assistierten Suizid besonders relevant ist: Ermittler haben zwar immer wieder mit solchen Todesfällen zu tun, kennen aber nicht zwangsläufig die medizinischen und organisatorischen Abläufe, die einer professionell begleiteten Freitodbegleitung vorausgehen.
Welche Prüfungen finden statt? Nach welchen Kriterien wird die Freiverantwortlichkeit beurteilt? Welche Rolle übernehmen die beteiligten Ärzte? Was wird dokumentiert und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor eine Freitodbegleitung überhaupt stattfinden kann? Vieles davon spielt sich außerhalb des Blickfelds der später hinzugezogenen Ermittler ab.
Linus versteht es deshalb auch als Teil der eigenen Arbeit, hier Aufklärung zu leisten. Beim Austausch mit dem Kriminaldauerdienst Stuttgart ging es darum, diesen bislang wenig sichtbaren Teil des Prozesses transparent zu machen und zu zeigen, welche Prüfungen bereits lange vor dem Tod stattfinden. Das ist auch für die spätere Einordnung des Todesfalls relevant. Denn wenn die Kriminalpolizei hinzukommt, sieht sie zunächst nur das Ende eines längeren Prozesses. Um diesen bewerten zu können, muss nachvollziehbar sein, was ihm vorausging.
Im Mittelpunkt steht die Freiverantwortlichkeit
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Frage der Freiverantwortlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil von 2020 nicht nur das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gestärkt. Es hat zugleich hohe Anforderungen daran formuliert, wann eine solche Entscheidung tatsächlich als frei und selbstbestimmt gelten kann.
Ein Mensch muss Bedeutung und Folgen seines Entschlusses erfassen und mögliche Alternativen gegeneinander abwägen können. Die Entscheidung darf nicht maßgeblich durch äußeren Druck beeinflusst sein und muss eine gewisse Beständigkeit besitzen. Auch akute psychische Störungen können die freie Willensbildung beeinträchtigen. In der Praxis bedeutet das: Es reicht nicht, allein nach einer Diagnose oder dem Alter eines Menschen zu fragen. Entscheidend ist der konkrete Einzelfall.
Bei Linus gehören deshalb die Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit, die Freiwilligkeit und die Beständigkeit des Sterbewunsches zu den wesentlichen Punkten der ärztlichen Prüfung. Hinzu kommt ein weiteres entscheidendes Kriterium: Der letzte, unmittelbar zum Tod führende Schritt verbleibt bei der sterbewilligen Person selbst.
Dokumentation verbindet medizinische Prüfung und Ermittlungsarbeit
Was vor dem Tod medizinisch und ethisch geprüft wird, bekommt nach dem Tod auch für die Ermittlungsbehörden Bedeutung. Die Ermittler kennen den verstorbenen Menschen nicht. Sie waren bei den ärztlichen Gesprächen nicht dabei und haben seine Entscheidungsfindung nicht miterlebt. Um den Fall einordnen zu können, sind sie deshalb auf einen nachvollziehbaren Ablauf und eine belastbare Dokumentation angewiesen.
Linus dokumentiert bereits den Weg zur möglichen Freitodbegleitung: ärztliche Einschätzungen, persönliche Gespräche, Krankheitsverlauf, Entscheidungsfähigkeit und die Beurteilung der Freiverantwortlichkeit. Diese sogenannte forensische Transparenz gehört zum eigenen Qualitätsanspruch.
Damit erfüllt Dokumentation zwei Funktionen. Sie hält zum einen fest, auf welcher Grundlage die beteiligten Ärzte zu ihrer Einschätzung gekommen sind. Zum anderen ermöglicht sie es Polizei und Staatsanwaltschaft, die Umstände nach dem Tod nachzuvollziehen.
Gerade hier treffen die unterschiedlichen Aufgaben aufeinander: Die medizinische Prüfung findet vor der Freitodbegleitung statt. Die kriminalpolizeiliche Prüfung folgt danach. Beide Seiten befassen sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit derselben entscheidenden Frage: War die Entscheidung des verstorbenen Menschen frei, selbstbestimmt und der Ablauf nachvollziehbar?
Ein klarer Prozess schafft Sicherheit für alle Beteiligten.
Dustin Schubert, Geschäftsführer von LINUS
Der Austausch mit dem Kriminaldauerdienst Stuttgart soll deshalb kein einmaliger Einblick bleiben. Für Linus gehört es zu einem professionellen Umgang mit assistiertem Suizid, nicht nur Patienten und Angehörige zu informieren, sondern auch den Dialog mit den Stellen zu suchen, die nach dem Tod mit dem Fall befasst sind.

