Es sind individuelle Geschichten, persönliche Beweggründe und einschneidende Schicksalsschläge, die Menschen dazu bringen, über das eigene Lebensende nachzudenken. Für manche von ihnen ist Sterbehilfe ein möglicher Ausweg, um ohne Leiden und selbstbestimmt aus dem Leben zu gehen.
Häufig sind es schwere, fortschreitende und unheilbare Erkrankungen, die Menschen dazu bewegen, sich mit einem assistierten Suizid auseinanderzusetzen. Das damit verbundene körperliche und seelische Leid wird von vielen Betroffenen als kaum noch erträglich empfunden. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand weiter oder kommen zusätzliche belastende Lebensereignisse hinzu, etwa der Verlust eines nahestehenden Angehörigen, schwindet bei manchen der letzte Lebenswille. Eine Umfrage unter Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zeigt, dass bei 93,8 Prozent der Anfragen eine Erkrankung zugrunde lag. Am häufigsten handelte es sich dabei um eine Krebserkrankung (52,9 Prozent). *
Nicht die Erkrankung entscheidet
Doch für die Inanspruchnahme eines assistierten Suizids sind in Deutschland keine objektiv nachvollziehbaren oder gesetzlich festgelegten Gründe erforderlich. Weder das Alter noch der Gesundheitszustand oder die persönliche Lebenssituation sind entscheidend. Bei einigen Anfragen, die Sterbehilfsorganisationen erhalten, erfüllen die Erkrankten die bestehenden Voraussetzungen für eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nicht. Dennoch haben sie den Wunsch, ihr Leben selbstbestimmt zu beenden. Voraussetzung ist allein die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung. Das bedeutet, dass der Sterbewunsch auf dem freien, eigenverantwortlichen und wiederholt geäußerten Willen einer urteilsfähigen Person beruhen und sorgfältig geprüft werden muss. Andernfalls machen sich assistierende Dritte strafbar.
„Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“
So steht es im Leitsatz 1b) des BVerfG-Urteils vom 26.02.2020 geschrieben. Damit stellt das Gericht klar: Ob die Gründe für einen Suizid ausreichen, ist nicht vom Staat zu bewerten. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben obliegt jedem Bürger selbst.
Die Autonomie wahren
Laut den Umfrageergebnissen wurden die nachfolgenden Gründe am häufigsten für die Inanspruchnahme eines assistierenden Suizids genannt:
- Autonomieverlust (68,3 Prozent)
- Verlust der Fähigkeit, Aktivitäten aus dem täglichen Leben nachzugehen (57,1 Prozent)
- Würdeverlust (54,5 Prozent)
- Verlust der Kontrolle über körperliche Funktionen (52,2 Prozent)
Kritische Stimmen sehen die Gefahr, dass sich Erkrankte durch die Möglichkeit des assistierten Suizids unter Druck gesetzt fühlen könnten. Aus Sorge, ihren Angehörigen oder Pflegenden zur Last zu fallen, könnten sie sich für einen vorzeitigen Tod entscheiden. Tatsächlich wurde dieser Grund jedoch nur bei 36,2 Prozent der Befragten angegeben.
Als seltenste Beweggründe für einen assistierten Suizid wurden die folgenden genannt:
- Finanzielle Probleme (3,1 Prozent)
- Kognitive Einschränkungen (7,1 Prozent)
- Isolation/Einsamkeit (18,3 Prozent)
- Unzureichende Schmerzkontrolle (20,5 Prozent)
Ängste nehmen
Wenn dem Sterbewunsch keine unheilbare Erkrankung zugrunde liegt, kann sich die Haltung der Betroffenen durch eine gezielte Linderung des körperlichen und seelischen Leids möglicherweise verändern. Auch Gespräche mit einem Sterbehilfeverein oder einer Organisation wie Linus können unter Umständen suizidpräventiv wirken, indem sie Betroffenen dabei helfen, belastende Gedanken und Gefühle zu hinterfragen.
*Quelle: Turiaux, J.; Burner-Fritsch, I.S.; Fegg, M.; Marckmann, G.; Bausewein, C. (2025): Anfragen zu und Praxis von Suizidassistenz – Ergebnisse einer Befragung unter Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz, Band 69, S. 306–318. DOI: 10.1007/s00103-025-04087-5. https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-025-04087-5
Anmerkung der Redaktion: Es wurden 5.667 Mitglieder der DGP eingeladen an der Umfrage teilzunehmen. Dabei wurden nur 321 Datensätze ausgewertet, wovon 272 Mitglieder den Fragebogen komplett ausgefüllt haben. Die Umfrage gilt daher als nicht repräsentativ für die DGP-Mitglieder.

