Ein Unfall, eine schwere Erkrankung und plötzlich muss jemand anderes entscheiden. Welche Behandlung soll erfolgen? Wer kümmert sich um Bankkonten und die Wohnung? Auf viele dieser Fragen gibt es keine spontanen Antworten. Wer seine Wünsche frühzeitig festhält, kann selbst bestimmen, was passiert, wenn eigene Entscheidungen nicht mehr möglich sind.
Solange wir gesund sind, denken wir ungern über das eigene Lebensende nach. Zum einen, weil wir davon ausgehen, dass es noch lange dauert, bis dieser Zeitpunkt gekommen ist. Zum anderen, weil wir uns mit Situationen beschäftigen müssten, die hoffentlich nie eintreten. Doch Vorsorge beginnt nicht erst dann, wenn eine Entscheidung unmittelbar bevorsteht. Sie kann Jahre vorher beginnen – mit der Frage: Was möchte ich, was lehne ich ab und wem vertraue ich, im Ernstfall in meinem Interesse zu entscheiden? Von der Patientenverfügung über die Vorsorgevollmacht bis hin zur Regelung des digitalen Nachlasses und der eigenen Bestattung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die eigenen Vorstellungen festzuhalten.
Patientenverfügung
Viele erwähnen in einem Gespräch nebenbei, dass sie zuhause sterben oder nicht künstlich beatmet werden wollen. Doch wenn es tatsächlich zu einer Situation kommt, in der man selbst nicht mehr entscheiden kann, reichen diese Aussagen meist nicht aus. Wer sich mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigt, stellt fest, dass sehr detaillierte Fragen beantwortet werden müssen: Gibt es Situationen, in denen ich nicht reanimiert werden möchte? In welchen Fällen möchte ich künstlich beatmet werden – oder tatsächlich gar nicht? Unter welchen Bedingungen wünsche ich mir eine Schmerztherapie?
Die Antworten auf diese und weitere Fragen werden in einer Patientenverfügung festgehalten. Dabei handelt es sich um eine vorsorgliche Erklärung für Krankheitssituationen oder die letzte Lebensphase, in der der Verfasser die gewünschte Pflege und ärztliche Behandlung beziehungsweise Nichtbehandlung möglichst genau beschreibt. Sollte sich der Betroffene nicht mehr äußern oder beispielsweise aufgrund einer Demenz nicht mehr frei entscheiden können, kann so dennoch nach dem Wunsch des Patienten gehandelt werden.
Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden. Egal, ob sie handschriftlich oder mithilfe eines Formularvordrucks erstellt wird: Wichtig sind eine gute Lesbarkeit, die Angabe des Datums und die eigenhändige Unterschrift. Da eine Patientenverfügung nur im Original gilt, ist es sinnvoll, mehrere Originale anzufertigen und sie mehreren Vertrauenspersonen zu geben. So kann im Bedarfsfall schneller auf die Verfügung zugegriffen werden.
Vorsorgevollmacht
Medizinische Behandlungen sind nicht das Einzige, worüber andere Menschen entscheiden müssen, wenn jemand dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Wer kümmert sich um die Bankgeschäfte? Wer regelt die Wohnsituation oder spricht mit Behörden?
Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Verfasser Personen bevollmächtigen, Entscheidungen mit bindender Wirkung für sich zu treffen, wenn er nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern. Sie kann allgemein sein (Generalvollmacht) oder sich auf einzelne Aufgabenbereiche beschränken. Typische Aufgabenbereiche sind unter anderem Gesundheitsvorsorge, Vermögenssorge, Wohnangelegenheiten und Behördenangelegenheiten. Wie die Patientenverfügung sollte auch eine Vorsorgevollmacht schriftlich mit Datum und eigenhändiger Unterschrift erstellt werden.
Selbst eine allgemeine Vorsorgevollmacht reicht jedoch nicht für alle Entscheidungen aus. Einige Befugnisse müssen ausdrücklich festgehalten werden. Dazu gehören beispielsweise Entscheidungen über medizinische Maßnahmen mit hohem Todes- oder Gesundheitsrisiko, freiheitsentziehende Maßnahmen, eine Zwangseinweisung oder Zwangsbehandlung sowie eine Organspende.
Digitaler Nachlass
Gesundheit, Finanzen, Wohnung – damit scheinen die wichtigsten Dinge geregelt. Doch zum eigenen Leben gehört längst auch die digitale Welt. E-Mail-Postfächer, Abos oder Online-Banking verschwinden nicht, wenn man selbst nicht mehr darauf zugreifen kann.
Nach dem Tod, aber auch nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit, müssen sich deshalb andere schnell um digitale Daten und Accounts kümmern. Zum sogenannten digitalen Nachlass gehören Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit digitalen Diensten und Daten, wie beispielsweise soziale Netzwerke, E-Mail-Postfächer sowie online und offline gespeicherte Daten wie Fotos, Texte oder Filme. Auch Online-Banking und andere Bezahlsysteme fallen darunter.
Eine Liste mit den jeweiligen Zugangsdaten ermöglicht Angehörigen unkomplizierten Zugriff auf Daten, Konten und Accounts. So können beispielsweise Abos zeitnah gekündigt und sensible Daten gelöscht werden.
Bestattung
Mit dem eigenen Tod endet die Möglichkeit, selbst Entscheidungen zu treffen. Die Wünsche für die Zeit danach können trotzdem vorher festgelegt werden.
Über die eigene Bestattung zu sprechen, fällt vielen Menschen schwer. Dennoch können Gespräche darüber zum einen dafür sorgen, dass die eigenen Vorstellungen umgesetzt werden, und zum anderen die Angehörigen bei der Organisation entlasten. Denn Angehörige kennen vielleicht die Lieblingsblumen und -musik. Weitere, detailliertere Fragen können jedoch nicht selten zu Unsicherheit und Stress führen.
Eine sogenannte Beerdigungs- beziehungsweise Bestattungsverfügung mit den entsprechenden Wünschen kann im Anhang einer Patientenverfügung beigefügt werden. Darin haben Verfasser die Möglichkeit, verschiedene Dinge zu regeln: Wie soll die Bestattung selbst aussehen? Soll es eine Erd- oder eine Feuerbestattung sein? Eine Bestattungsverfügung kann zudem Wünsche zu Sarg und Kleidung, der Grabstätte und dem Grabstein sowie der Trauerfeier beinhalten. Je mehr Themen bereits im Voraus eindeutig geklärt sind, desto mehr Orientierung gibt dies den Angehörigen bei der Organisation.
Gespräche mit Angehörigen
Ein Dokument kann festhalten, was einem wichtig ist und gibt beispielsweise Ärzten eine sichere Handlungsorientierung. Doch Vorsorge endet nicht mit einer Unterschrift. Wer die eigenen Wünsche mit den Menschen bespricht, die später vielleicht danach handeln müssen, schafft Gewissheit und kann späteren Zweifeln vorbeugen. Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig mit Angehörigen über die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu sprechen. Ihre Zustimmung ist zwar nicht nötig, um die eigenen Entscheidungen zu treffen. Trotzdem kann es hilfreich sein, sie einzubeziehen, damit auch sie sich damit auseinandersetzen können.
Vor allem aber kann ein offenes Gespräch dabei helfen, die eigenen Vorstellungen verständlich zu machen. So wissen Angehörige im Ernstfall nicht nur, dass es Vorsorgeregelungen gibt, sondern auch, was der betroffenen Person wichtig ist.

