Jeder Mensch hat das Recht, das eigene Leben bis zu seinem Tod nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten. Dazu gehört auch die Entscheidung, wie die letzte Lebensphase aussehen soll. Hierfür gibt es verschiedene Versorgungs- und Unterstützungsangebote.
Die Würde einer sterbenden Person sowie ihre Selbstbestimmung und Autonomie zu achten, sind zentrale Grundsätze der Sterbebegleitung. Ihre Entscheidungen über die Gestaltung des Lebensendes zu respektieren – unabhängig davon, ob sie zu Hause sterben, stationäre Betreuung in Anspruch nehmen oder sich für einen Therapieabbruch, einen freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken oder einen assistierten Suizid entscheiden – ist ebenfalls Teil davon.
Welche Form der Begleitung infrage kommt, hängt von der persönlichen Situation und den Wünschen der Betroffenen ab.
Zuhause sterben
Das eigene häusliche Umfeld ist für viele ein Rückzugsort, der Sicherheit und Geborgenheit bietet. Besonders für schwerstkranke Personen kann es zudem der Ort sein, aus dem sie Kraft für ihre letzte Lebensphase schöpfen. Damit sie ihre vertraute Umgebung nicht verlassen müssen, können schwerstkranke ambulant versorgt werden. Ambulante Hospizdienste sowie die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) gehören zu den wichtigsten Unterstützungsangeboten.
Ambulante Hospizdienste bieten Sterbebegleitung und palliativ-pflegerische Beratung für schwerstkranke Menschen. Ehrenamtliche Hospizbegleiter unterstützen Betroffene und ihre Angehörigen. Ist eine palliative Versorgung notwendig, kann die AAPV zum Einsatz kommen. Sie umfasst die Palliativversorgung durch Haus- und Fachärzte sowie ambulante Pflegedienste mit palliativmedizinischer Basisqualifikation. Ziel ist es, die Lebensqualität und Selbstbestimmung der Betroffenen zu erhalten und zu verbessern. Reicht diese Versorgung nicht aus, kann eine SAPV notwendig werden. Ein spezialisiertes Team aus Ärzten und Pflegekräften koordiniert dabei die Palliativversorgung in der gewünschten Umgebung und unterstützt die Betroffenen und ihre Angehörigen.
Pflege am Lebensende
Die Versorgung zuhause umfasst jedoch nicht nur medizinische und palliative Unterstützung. Gerade in der letzten Lebensphase benötigen viele Menschen zunehmend Unterstützung im Alltag sowie körperliche Pflege. Diese kann an unterschiedlichen Orten geleistet werden – ob zuhause, in einem Pflegeheim, einem Hospiz oder Krankenhaus. Je nach Situation werden Betroffene dort von Angehörigen, ambulanten Pflegediensten oder dem Personal der stationären Pflegeeinrichtung versorgt.
Obwohl ein Pflegeheim nicht grundsätzlich eine Einrichtung der Sterbebegleitung ist, kann es für Menschen, die dort leben, kann dennoch der Ort sein, an dem sie ihre letzte Lebensphase verbringen. Bei einem erhöhten palliativen Betreuungsbedarf kommen die entsprechend spezialisierten Teams auch in das Pflegeheim, wenn Betroffene kein stationäres Angebot in Anspruch nehmen wollen.
Lebensendbegleitung im Hospiz
Manchmal kommt der Moment, an dem eine würdige Versorgung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich ist oder die Betroffenen dies nicht mehr wollen. In diesem Fall kann ein stationäres Hospiz eine Möglichkeit sein. Die kleinen Pflegeeinrichtungen bieten eine umfassende Betreuung und arbeiten ganzheitlich. Das Angebot umfasst die palliativ-pflegerische, soziale, psychologische und spirituelle Betreuung der Betroffenen. Die Angehörigen werden ebenfalls begleitet. Im Durchschnitt beträgt die Verweildauer in einem stationären Hospiz zwei bis vier Wochen.
Palliativstationen bieten Unterstützung
Eine Palliativstation kommt insbesondere dann infrage, wenn Schmerzen oder andere belastende Symptome so stark werden, dass sie im bisherigen Umfeld nicht ausreichend behandelt werden können. Ziel des Teams in der spezialisierten Krankenhausabteilung ist es, akute Schmerzen und andere belastende Symptome zu lindern und eine ausreichende Symptomkontrolle zu erreichen, sodass die Patienten in ihr häusliches Umfeld zurückkehren können. Im Mittelpunkt steht ein ganzheitlicher Behandlungsansatz, der die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigt und Angehörige einbezieht.
Wenn sich das Therapieziel ändert
In der Medizin geht es in erster Linie um Heilung oder Lebensverlängerung. Auch bei schwerkranken Menschen ist das in der Regel der Fall. Entscheiden sich Patienten dafür, eine Behandlung nicht weiterzuführen, kann dies Teil einer Therapiezieländerung sein.
Die bisherige Behandlung wird dabei beispielsweise zugunsten einer palliativen Therapie beendet oder verändert. Im Mittelpunkt steht dann die Linderung von Beschwerden und der Erhalt der Lebensqualität. Entscheidend ist, dass die Behandlung und die weiteren Maßnahmen mit dem Willen der betroffenen Person übereinstimmen.
Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken
Die Möglichkeiten, die letzte Lebensphase selbst zu gestalten, gehen jedoch über medizinische Behandlung hinaus. Manche Menschen treffen die bewusste Entscheidung, auf Nahrung und Flüssigkeit zu verzichten. Der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken (FVET), umgangssprachlich „Sterbefasten“ genannt, stellt eine Möglichkeit dar, das eigene Lebensende selbst zu bestimmen. Wichtig ist, dass die Entscheidung gut informiert getroffen wird, da es sich weder um einen schnellen noch leichten Weg handelt. Wie lange der Sterbeprozess dauert und wie er erlebt wird, hängt unter anderem vom Gesundheitszustand und den individuellen Voraussetzungen der betroffenen Person ab.
Eine medizinische und palliative Begleitung kann dabei helfen, belastende Symptome zu lindern und die Selbstbestimmung zu erhalten. Auch Angehörige können in die Begleitung einbezogen werden.
Assistierter Suizid
Eine weitere Möglichkeit, über das eigene Lebensende zu bestimmen, ist der assistierte Suizid. Für ihn gelten besondere rechtliche Voraussetzungen. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 ist die Inanspruchnahme freiwilliger Hilfe Dritter bei einer selbstbestimmten Entscheidung zum Suizid grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist ein freiverantwortlich gefasster Sterbewunsch. Entscheidend ist, dass die sterbewillige Person die zum Tod führende Handlung selbst ausführt.
Wie die Freiverantwortlichkeit geprüft wird, ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt. Je nach Organisation und Einzelfall können Ärzte, Psychiater oder andere fachkundige Personen in die Begleitung einbezogen werden.
Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige
Unabhängig davon, für welchen Weg sich ein Mensch entscheidet, ist eine gute Begleitung am Lebensende wichtig. Dies gilt in erster Linie für schwerkranke Menschen, aber auch für ihre Angehörigen.
Bei Fragen zur medizinischen Versorgung in der letzten Lebensphase sind die behandelnden Ärzte wichtige Ansprechpartner. Auch ambulante Hospizdienste, Palliativdienste und stationäre Hospize beraten Betroffene und Angehörige zu den Möglichkeiten der Begleitung. Informationen zu ambulanten Pflegediensten können unter anderem bei den Pflegekassen eingeholt werden. Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband bietet Informationen zu Hospiz- und Palliativversorgung. Auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin stellt Informationen und Broschüren für Fachkräfte, Betroffene und Angehörige zur Verfügung. Wer sich für einen assistierten Suizid interessiert, kann sich zudem an Organisationen wenden, die entsprechende Begleitung anbieten.

