Nicht jedem Sterbewunsch kann Linus nachkommen. Denn nicht jeder geäußerte Sterbewunsch ist tatsächlich Ausdruck eines freiverantwortlichen Willens. Betroffene ernst zu nehmen, bedeutet bei Linus deshalb auch die individuelle Situation und die persönliche Geschichte in den Fokus zu rücken. Wenn im Zuge dessen allerdings die Freiverantwortlichkeit nicht sichergestellt werden kann, setzt Linus den Prozess nicht weiter fort.
Das Bundesverfassungsgericht hat vier Voraussetzungen für eine freiverantwortliche Entscheidung über die Inanspruchnahme von Sterbehilfe definiert. Um diese Voraussetzungen sicherzustellen, wendet Linus einen mehrstufigen Prüfprozess an. Einzelne Schritte beruhen dabei auf dem Vier- bis Sechs-Augen-Prinzip und werden von mehreren Fachexperten geprüft.
Wenn die Krankheit den Sterbewunsch prägt
Eine Voraussetzung, um Freiverantwortlichkeit sicherzustellen, ist, dass der Wille frei und ohne den Einfluss von akuten psychischen Störungen gebildet wird. Leidet der Betroffene unter schweren psychischen Erkrankungen, wie beispielsweise Schizophrenie, führt Linus keine Sterbehilfe durch. In dem Fall liegt ein beeinträchtigter Realitätsbezug vor. Erkrankte nehmen die Welt um sich herum plötzlich anders als zuvor wahr.
Ähnliches gilt bei akuten und schweren Depressionen. Auch hier führt Linus keine Sterbehilfe durch, da die Urteils- oder Entscheidungsfähigkeit durch die Erkrankung maßgeblich eingeschränkt ist. Depressionen werden häufig von suizidalen Gedanken begleitet. Es kann daher nicht sichergestellt werden, ob dieser Wunsch wirklich frei und stabil ist oder als begleitendes Krankheitssymptom auftritt. Auch wenn Betroffene unter einer „schweren“ Demenz leiden, führt Linus keine Sterbehilfe durch. Eine freie und bewusste Willensbildung ist unter den Umständen nicht mehr möglich. Ist sich ein Patient sicher, dass er unter der Erkrankung nicht mehr weiterleben möchte, muss er sich bereits im Frühstadium für Sterbehilfe aussprechen. Zu dem Zeitpunkt sind die kognitiven Einschränkungen noch nicht fortgeschritten und ein freier Wille kann sichergestellt werden. „Das Problem daran ist, dass sich Menschen mit Demenz möglicherweise schon zu früh für den Tod entscheiden“, so Dustin Schubert, Gründer und Geschäftsführer von Linus. „Viele haben Angst davor, im Laufe der Erkrankung ihre Autonomie zu verlieren, und möchten unter diesen Umständen nicht mehr weiterleben. Sie wissen aber auch: Irgendwann kann der Zeitpunkt kommen, an dem sie aufgrund des fortgeschrittenen Krankheitszustands keine Entscheidung für eine assistierte Sterbehilfe mehr treffen können.“
Keine Sterbehilfe für Minderjährige
Das Gehirn befindet sich im Jugendalter noch in der Entwicklung. Vor allem der präfrontale Kortex, der eine zentrale Rolle bei Planung, dem Sozialverhalten und der Regulation des Verhaltens spielt, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig ausgereift. Seine Entwicklung ist in der Regel erst im Alter von etwa 25 Jahren abgeschlossen. In dieser Phase ist das Gehirn besonders empfänglich für unterschiedliche Reize und Belastungen. Dadurch kann sich das Risiko für psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen sowie für suizidale Gedanken erhöhen. Bei vielen Jugendlichen sind solche Gedanken jedoch vorübergehend und nehmen im Laufe der weiteren Entwicklung wieder ab.
Daher lehnt Linus die Begleitung von Minderjährigen und jungen Menschen mit psychisch krankem Hintergrund vollständig ab, da nicht sichergestellt werden kann, dass der Sterbewunsch freiverantwortlich geäußert wird.
Umentscheiden jederzeit möglich
Sollte sich ein Patient umentscheiden und aus individuellen Gründen keine Sterbehilfe mehr in Anspruch nehmen wollen, ist ein Abbruch jederzeit möglich. In diesem Fall wird der Prozess bei Linus unmittelbar beendet, ohne dass weitere Schritte eingeleitet werden.

