Jeder Mensch, der sich mit einem Sterbewunsch an Linus wendet, bringt seine eigene Geschichte, seine persönlichen Beweggründe und individuellen Bedürfnisse mit. So einzigartig jeder Fall ist, so klar ist der Weg, den er bei Linus nimmt: Vom ersten Kontakt bis zum Tag des Abschieds folgt jeder Prozess einem sorgfältig festgelegten und verbindlichen Prüfverfahren.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass jede Entscheidung auf einer medizinisch und ethisch fundierten Grundlage beruht. Dabei werden sowohl die individuelle Situation der betroffenen Person als auch ihr näheres Umfeld berücksichtigt. Um dies zu gewährleisten, folgt Linus einem einheitlichen, klar strukturierten Prozess mit mehreren aufeinander aufbauenden Prüfschritten. Auf Wunsch der betroffenen Person können Angehörige in die einzelnen Schritte mit einbezogen werden.
Transparenz für alle Beteiligten
Trotz des strengen Prüfverfahrens kann die Bearbeitung innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein. Damit erhalten betroffene Personen schnell Klarheit und Gewissheit über ihre Situation. Vom Erstkontakt bis zur Begleitung wird jeder Schritt sorgfältig dokumentiert. Die Abläufe sind transparent gestaltet, sodass Patienten und auf Wunsch auch Angehörige jederzeit nachvollziehen können, was geschieht.
Seit Januar 2026 gilt bei Linus zudem das Vier- bis Sechs-Augen-Prinzip. Die Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches sowie die Entscheidung über eine Aufnahme werden von mehreren qualifizierten Fachpersonen gemeinsam beurteilt. Dieses Verfahren schafft zusätzliche Sicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Schritt für Schritt
Vom ersten Kontakt bis zum Tag des Abschieds bleibt Linus eng an der Seite von Patienten und Angehörigen. Dafür arbeiten Ärzte, Sachbearbeiter und Begleitpersonen deutschlandweit eng zusammen. So haben Betroffene jederzeit einen direkten Ansprechpartner und wissen, wer sie auf ihrem Weg begleitet.
Der Erstkontakt erfolgt telefonisch. Dort wird das Patienten-Anliegen aufgenommen und an die Zentrale weitergeleitet. Aufgrund der bundesweit hohen Nachfrage kann der telefonische Rückruf zwei bis drei Tage in Anspruch nehmen. In dem ersten Gespräch geht es darum, die individuelle Situation kennenzulernen und alle relevanten Informationen zu erfassen.
Wird das Anliegen als rational und medizinisch nachvollziehbar bewertet, erfolgt der Unterlagenversand. Diese müssen vom Patienten ausgefüllt, unterschrieben und zurückgeschickt werden.
Jeder Antrag wird individuell und fallbezogen durch die aufnehmenden Ärzte geprüft. In der Regel erhalten die Patienten innerhalb weniger Tage Auskunft darüber, ob die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Sterbehilfe besteht.
Ist die Vorprüfung erfolgreich, werden die Betroffenen in die Patientendatenbank aufgenommen. So können alle weiteren Schritte übersichtlich dokumentiert und der gesamte Prozess koordiniert begleitet werden.
Im Rahmen einer ersten Begutachtung führt der zuständige Arzt ein etwa 45- bis 60-minütiges, ausführliches Gespräch mit der sterbewilligen Person. Dabei werden unter anderem der Krankheitsverlauf, die Entscheidungsfähigkeit, die Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches sowie mögliche Alternativen – einschließlich palliativer Behandlungsoptionen – besprochen. Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten und fließen in die weitere Begutachtung ein. Auf Wunsch können auch Angehörige an dem Gespräch teilnehmen.
Eine weitere unabhängige ärztliche Bewertung prüft die Freiverantwortlichkeit und die medizinische Ausgangslage. Auch dieser Schritt ist Teil des erweiterten Vier- bis Sechs-Augen-Prinzips. So wird sichergestellt, dass die vorliegenden Informationen von mehreren qualifizierten Fachpersonen unabhängig voneinander bewertet und bestätigt werden.
Ein psychologisches Gutachten kommt nur dann zum Einsatz, wenn dies aus fachlicher Sicht erforderlich ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die verantwortlichen Ärzte im Verlauf des Prozesses Hinweise auf psychische Belastungen, ambivalente Motive oder mögliche Einschränkungen der Entscheidungsfähigkeit erkennen. Das Gutachten soll klären, ob die Entscheidung frei, stabil und unbeeinflusst getroffen werden kann.
Ergibt die Prüfung, dass die Voraussetzungen für eine Sterbehilfe erfüllt sind, kann ein Termin für die Freitodbegleitung vereinbart werden. Die Durchführung übernimmt ein Linus-Arzt. Unter standardisierten medizinischen Bedingungen wird das Narkosemittel Thiopental intravenös verabreicht.
Am Tag des Abschieds
Bis zum letzten Moment steht bei Linus der Mensch im Mittelpunkt. Am Tag des Abschieds übernimmt der behandelnde Arzt die medizinische Betreuung, während die Freitodbegleitung für einen ruhigen und geschützten Rahmen sorgt. Wer möchte, kann diesen letzten Weg gemeinsam mit Angehörigen oder engen Freunden gehen. Sie können den Abschied mit persönlichen Worten, kleinen Ritualen oder einfach durch ihre stille Anwesenheit mitgestalten. Dabei bleibt Raum für den persönlichen Glauben und individuelle Formen des Abschieds.
Auch den Ort des Abschieds wählt der Patient selbst: zu Hause in den eigenen vier Wänden, im Garten oder an einem anderen vertrauten Platz. Auf Wunsch kann zudem ein Seelsorger hinzugezogen werden, der Patienten und Angehörigen in dieser besonderen Situation zur Seite steht und ihnen Beistand leistet.
Hat der Arzt die Infusion vorbereitet, wird sie ausschließlich vom Patienten selbst aktiviert. Darin liegt ein entscheidender rechtlicher Aspekt: Nur die sterbewillige Person selbst darf diese letzte Handlung ausführen. Bis dahin kann der Prozess jederzeit abgebrochen werden.
Der letztendliche Übergang erfolgt ruhig und schmerzfrei. Nach dem Tod übernimmt Linus die notwendigen Formalitäten und steht den Angehörigen auch in den ersten Momenten des Abschieds zur Seite.

