Australien ist das einzige Land, in dem digitale Beratung, sogenannte Telehealth, für Sterbehilfe per Gesetz verboten ist. Doch das könnte sich bald ändern: Die regierende Labor Partei will sich dafür einsetzen, dass freiwillige assistierte Sterbehilfe (Voluntary Assisted Dying, VAD) nicht als Suizid gewertet wird und Ärzte zukünftig digital beraten dürfen.
Bereits im Jahr 2024 brachte die unabhängige Abgeordnete Kate Chaney einen Gesetzesentwurf, einen sogenannten Private Member‘s Bill, in das australische Bundesparlament ein. Das Ziel: Die Vorschriften, die die Nutzung von Telefon und Internet zur Suizidförderung verbieten, sollen nicht für die rechtmäßig durchgeführte VAD gelten. Damals blieb der Erfolg aus. Zwei Jahre später wurde das Thema erneut aufgegriffen. Im Juli 2026 sprach sich die National Conference der regierenden Labor-Partei dafür aus, Telehealth für Menschen zu ermöglichen, die VAD in Anspruch nehmen möchten. Im August folgten erste Gesetzesentwürfe. Eine endgültige Entscheidung über die Gesetzesänderung steht bislang jedoch noch aus.
Aktuelle Gesetzeslage
In fast allen Teilen Australiens ist VAD mittlerweile erlaubt. Wie genau das Verfahren abläuft, ist je nach Bundesstaat beziehungsweise Territorium unterschiedlich geregelt. In der Regel müssen Betroffene ihren Wunsch nach VAD dreimal bei zwei voneinander unabhängigen Ärzten beantragen. Diese prüfen im Anschluss, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die dafür notwendigen persönlichen Termine können für manche Betroffene jedoch zu einer erheblichen Belastung werden. Sei es, weil sie körperlich nicht in der Lage dazu sind oder weil Ärzte und Betroffene teilweise stundenlang reisen müssen, um die Gespräche und Untersuchungen persönlich durchführen zu können.
Das australische Bundesstrafgesetzbuch, der Commonwealth Criminal Code, schränkt jedoch die Möglichkeiten für Telehealth bei VAD ein. Da Sterbehilfe rechtlich mit Suizid gleichgestellt wird, ist eine digitale Beratung bislang verboten. Ärzte müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 300.000 australischen Dollar rechnen, wenn sie VAD digital beraten oder anbieten. Auch Rezepte für VAD-Medikamente dürfen nicht einfach digital übermittelt, sondern müssen persönlich übergeben oder auf anderem gesetzlich zulässigem Weg zugestellt werden.
VAD als Frage des Wohnortes
Da VAD ethisch und moralisch kontrovers diskutiert wird, setzt die Labor-Partei auf einen sogenannten „Conscience Vote“. Die Abgeordneten sind dabei nicht an die Parteilinie gebunden und können entsprechend ihrer persönlichen Überzeugung abstimmen. Befürworter setzen sich dafür ein, Hürden für alte und kranke Menschen in abgelegenen und isolierten Regionen abzubauen und ihnen einen einfacheren Zugang zu VAD zu ermöglichen. Eine darunter ist Dr. Linda Swan, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Organisation Go Gentle Australia, die sich für mehr Entscheidungsfreiheit am Lebensende und insbesondere für VAD einsetzt. Auf ihrer Website ruft Go Gentle Australia dazu auf, persönliche Nachrichten an Generalstaatsanwältin Michelle Rowland zu richten und sich darin für die Aufhebung des Telehealth-Verbots bei VAD einzusetzen.
Als weitere Unterstützerin der Gesetzesänderung gilt Dr. Danielle McMullen, Präsidentin der Australian Medical Association – dem Dachverband der Ärzte in Australien:
„Telemedizin sollte für VAD als wertvolle Ergänzung zur persönlichen Versorgung dienen und nicht als Ersatz für klinisch notwendige persönliche Termine.“
Bestehende Prüfprozesse sollen dabei nicht ersetzt, sondern lediglich durch digitale Beratung vereinfacht und ergänzt werden. Mitunter sollen Ärzte weiterhin verpflichtet sein, palliative Optionen als Alternativen mit ihren Patienten zu besprechen.
Sorge vor Missbrauch
Doch der Vorstoß stößt auch auf deutlichen Widerstand. Die Abgeordnete des Bundesstaates New South Wales, Sally Quinnell, betonte beispielsweise, dass mit der Einführung von VAD bewusst bestimmte Leitplanken gesetzt wurden. Diese dürfe man nun nicht Stück für Stück wieder einreißen. Bei einer digitalen Beratung fehlen persönliche Empathie, echtes Zuhören und die aufmerksame Interaktion, die jedem Menschen zustehen und eine würdevolle Begleitung ausmachen.
Generalstaatsanwältin Michelle Rowland äußerte persönliche Bedenken und hat unter anderem Sorge davor, dass schutzbedürftige ältere Menschen digital stärker beeinflusst werden können. Sie fordert daher ausreichende Schutzmaßnahmen, um möglichen Missbrauch zu verhindern. Online gibt es zunehmend Fälle, in denen Menschen zur Selbstverletzung angestiftet werden – besonders junge Menschen sind davon betroffen. Durch den erhöhten Einsatz von KI wächst die Gefahr zusätzlich. Die Beschränkungen des Commonwealth Criminal Code zum Einsatz von Telehealth bei VAD sollen genau hier ansetzen und das Risiko eindämmen.
Kanada als Vorreiter
Ein Blick nach Kanada zeigt, welches Potenzial Telehealth haben kann. Dort wird die Technik unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der Begutachtung für medizinische Sterbehilfe eingesetzt. Eine Studie zeigt: Patienten und Begleitpersonen bewerteten die telemedizinischen Gespräche überwiegend positiv. Als größter Vorteil gilt der bessere Zugang. Für manche Personengruppen wird Sterbehilfe durch Telehealth überhaupt erst möglich. Die Gutachter sahen allerdings auch Grenzen: Per Video fällt es schwerer, dem Gegenüber Empathie zu vermitteln und nonverbale Signale richtig einzuordnen. *
*Quelle: Dion, S.; Wiebe, E.; Kelly, M. (2019): Quality of care with telemedicine for medical assistance in dying eligibility assessments: a mixed-methods study. In: CMAJ Open, 7(4), S. E721–E729. https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC6910140/pdf/cmajo.20190111.pdf

