Nach jahrelangen Debatten hat die französische Nationalversammlung am 15. Juli 2026 den Weg für ein Recht auf Sterbehilfe geebnet. Unter strengen Voraussetzungen soll Frankreich künftig den assistierten Suizid ermöglichen, in Ausnahmefällen auch die aktive Sterbehilfe. Die Reform besteht aus zwei Teilen: Neben der Neuregelung der Sterbehilfe sieht sie auch einen umfassenden Ausbau der Palliativversorgung in Frankreich vor.
Seit 2005 dürfen französische Ärzte auf Wunsch eines Patienten und bei aussichtsloser Behandlung lebensverlängernde Maßnahmen beenden oder darauf verzichten. Seit 2016 haben unheilbar Kranke im Endstadium das Recht stark schmerzlindernde Medikamente zu erhalten, die das Sterben beschleunigen können. Eine aktive Sterbehilfe war in Frankreich bislang verboten.
Das ändert sich nun mit dem Gesetz zum Recht auf Hilfe beim Sterben: 291 Abgeordnete der französischen Nationalversammlung stimmten für das Gesetz, 241 dagegen. Premierminister Sébastien Lecornu legte das Gesetz anschließend dem Verfassungsrat zur Prüfung vor. Dieser bestätigte es am 14. August 2026 mit einigen Auslegungsvorbehalten. Am 18. August wurde das Gesetz von Präsident Emmanuel Macron verkündet und trat zwei Tage später in Kraft. Praktisch in Anspruch genommen werden kann die darin vorgesehene Hilfe beim Sterben derzeit jedoch noch nicht. Dafür müssen zunächst die erforderlichen Ausführungsbestimmungen vorliegen.
Klare Kriterien für die Hilfe beim Sterben
Um in Frankreich zukünftig Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können, gelten strenge Voraussetzungen. Grundsätzlich kann der Wunsch zu sterben nicht ausschließlich auf körperliche Schmerzen zurückzuführen sein, sondern auch mit Depressionen oder Einsamkeit zusammenhängen. Eine psychische Erkrankung allein reicht jedoch für die Inanspruchnahme von Sterbehilfe nicht aus. Betroffene müssen an einer nicht heilbaren Krankheit im Endstadium leiden. Auch wenn ein Erkrankter eine Behandlung ablehnt oder abbricht, kann eine Sterbehilfe grundsätzlich möglich sein. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass der Patient bei Bewusstsein ist und den Wunsch danach frei und klar äußert. Betroffene müssen außerdem volljährig sein, die französische Staatsbürgerschaft besitzen und dauerhaft in Frankreich wohnhaft sein. Vor einer Sterbehilfe müssen Ärzte die erkrankte Person über die Möglichkeiten der Palliativversorgung informieren. Entscheidet sich der Patient dafür, muss er zunächst die Möglichkeit erhalten, diese in Anspruch zu nehmen.
Mehrstufiges Verfahren prüft den Antrag
Äußert ein Patient zukünftig den Wunsch nach Sterbehilfe, wird der Fall zunächst von einem interdisziplinären Gremium unter ärztlicher Beteiligung geprüft. Innerhalb von zwei Wochen wird dem Erkrankten die Entscheidung durch einen Arzt mitgeteilt. Anschließend bleiben dem Patienten zwei Tage Bedenkzeit, in denen er seinen Wunsch bekräftigen muss. Nimmt der Patient das verschriebene Mittel im Anschluss selbst ein, handelt es sich um einen assistierten Suizid. In Ländern wie Österreich, Deutschland und der Schweiz ist dies bereits straffrei. In Ausnahmefällen erlaubt Frankreich zukünftig auch die aktive Sterbehilfe: Wenn der Patient körperlich nicht mehr in der Lage ist, das Medikament selbst einzunehmen, kann er sich dabei von einem Arzt oder Pfleger unterstützen lassen. Aus Gewissensgründen können diese die Durchführung ablehnen, sind jedoch verpflichtet den Patienten an einen Kollegen zu verweisen. Im Nachbarland Belgien ist die aktive Sterbehilfe unter gewissen Umständen bereits seit einigen Jahren legal. Für viele Betroffene aus Frankreich galt Belgien deshalb bislang als Anlaufstelle, wenn sie Hilfe beim Sterben in Anspruch nehmen wollten. Mit der Reform dürfte dieser Weg künftig in vielen Fällen entfallen.
Gesellschaftlich umstritten
Die Reform der Sterbehilfe zählt zu den bedeutendsten gesellschaftspolitischen Vorhaben in der zweiten Amtszeit des französischen Präsidenten Emmanuel Macron. Umfrageergebnisse zeigen, dass die Mehrheit der französischen Bevölkerung die neue Gesetzeslage unterstützt. Befürworter argumentieren, dass unheilbar kranke Menschen am Lebensende selbst über den Zeitpunkt und die Art ihres Sterbens entscheiden sollen, um ihr Leiden nicht unnötig zu verlängern. Kritische Stimmen kommen vor allem von konservativen Abgeordneten und der katholischen Kirche. Unter anderem warnt die französische Bischofskonferenz vor der Gefahr eines Missbrauchs. Unheilbar kranke Menschen könnten sich unter Druck gesetzt fühlen, der Gesellschaft zur Last zu fallen, und sich deshalb für eine Sterbehilfe entscheiden. Ihr Appell: Schwerstkranke Menschen sollten durch eine ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung sowie persönliche Begleitung unterstützt werden – nicht durch das aktive Herbeiführen des Todes.
Palliativversorgung soll ausgebaut werden
Als zweiten Teil der Reform plant Frankreich einen landesweiten Ausbau palliativer Einrichtungen. Damit soll verhindert werden, dass sich Menschen aus Mangel an palliativer Versorgung für eine Sterbehilfe entscheiden. Vielmehr sollen Patienten in den Einrichtungen eine schmerzlindernde Behandlung erhalten und schwerstkranke Menschen auf ihrem letzten Lebensabschnitt umfassend begleitet werden.

