2023 stimmte der Bundestag über zwei Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid ab. Der eine Entwurf sah eine stärkere strafrechtliche Regulierung der Suizidhilfe vor, der andere stellte das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in den Mittelpunkt und setzte auf eine verpflichtende Beratung. Beide scheiterten. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 gibt es in Deutschland ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben – aber bis heute kein Gesetz, das die Ausübung der Suizidhilfe umfassend regelt. In dieser Lücke tobt die Debatte um Selbstbestimmung und Lebensschutz weiter. Darüber, wie die Balance aussehen soll, sind sich Politik, Ärzteschaft und Kirchen nicht einig.
In der Debatte rund um assistierten Suizid werden insbesondere drei Fragen laut: Wie viel Gewicht bekommt die Selbstbestimmung gegenüber dem Lebensschutz? Wie offen oder streng soll der Zugang zur Suizidhilfe kontrolliert werden? Und welche gesellschaftlichen Auswirkungen kann es haben, wenn assistierter Suizid zunehmend in Anspruch genommen wird?
Dabei gibt es überzeugte Befürworter und entschiedene Gegner, die ihre Positionen entsprechend vertreten.
Zwei Gesetzentwürfe, zwei Niederlagen
Im Zentrum der politischen Debatte standen sich 2023 zwei Modelle gegenüber. Einer der Gesetzentwürfe wollte die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung strafrechtlich regeln und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei stellen. Der andere stellte das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in den Mittelpunkt und sah dafür eine verbindliche Beratung vor.
Beide Entwürfe sind in der Abstimmung gescheitert. Kritiker des ersten Modells sahen insbesondere in der Verankerung im Strafrecht ein Problem. Beim zweiten Modell wurde unter anderem kritisiert, dass die vorgesehenen Schutzvorkehrungen nicht weit genug gingen.
Parallel dazu hat sich ein weiteres politisches Handlungsfeld entwickelt: die Suizidprävention. Ein eigenes Suizidpräventionsgesetz befindet sich inzwischen im parlamentarischen Verfahren. Damit stehen sich in der Politik zwei verwandte, aber unterschiedliche Fragen gegenüber: Wie soll der assistierte Suizid rechtlich geregelt werden – und wie kann der Staat Suizide verhindern und Menschen unterstützen?
Für die Politik bedeutet das einen Balanceakt: Der Staat ist zum Schutz des Lebens verpflichtet; gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf selbstbestimmtes Sterben klar anerkannt. Schutzvorkehrungen sollen Selbstbestimmung absichern, ohne den Zugang zu assistiertem Suizid faktisch zu verhindern.
Medizin zwischen Fürsorge und Vorsicht
Während die Politik nach einer Formel sucht, blickt die Bundesärztekammer (BÄK) auf das Thema aus dem Alltag der Mediziner. Ihre Forderung überschneidet sich mit einem Teil der politischen Debatte: mehr Suizidprävention und eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe zugleich.
Eine solche Regelung muss laut BÄK der Selbstbestimmung des Einzelnen gerecht werden und gleichzeitig verhindern, dass Suizid gesellschaftlich normalisiert wird. Im Zentrum steht für sie deshalb ein Schutzkonzept: Es soll vor übereilten Entscheidungen bewahren und zugleich ein Verfahren verankern, mit dem die Freiverantwortlichkeit geprüft wird. Aus Sicht der Mediziner muss eine gesetzliche Regelung zudem insbesondere Rechtssicherheit für Ärzte schaffen, ohne Suizidhilfe zu einer regulären ärztlichen Dienstleistung werden zu lassen.
Hospiz- und Palliativverbände verschieben insgesamt die Perspektive. Statt zu fragen, wie Suizidhilfe sicher ermöglicht werden kann, fragen sie, welche Bedingungen überhaupt zu einem Sterbewunsch führen und welche Alternativen es gibt. Ein geäußerter Sterbewunsch soll deshalb ernst genommen werden – als Anlass, nach seinen Ursachen und nach palliativen oder anderen Unterstützungsangeboten zu fragen. Denn die Palliativmedizin versteht ihre Aufgabe darin, Leiden zu lindern und Lebensqualität zu erhalten, nicht darin, den Tod gezielt herbeizuführen. Deshalb gehört assistierter Suizid nicht zum Grundverständnis der Palliativmedizin. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) fordert deshalb neben einer stärkeren Suizidprävention, eine bessere Hospiz- und Palliativversorgung sowie ein gesetzliches Schutzkonzept.
Zwei Kirchen, zwei Antworten
Sowohl die evangelische Kirche in Deutschland als auch die Deutsche Bischofskonferenz stellen den Lebensschutz in den Vordergrund und warnen davor, Suizid und insbesondere assistierte Selbsttötung gesellschaftlich zu normalisieren.
Doch während die evangelische Kirche in Deutschland anerkennt, dass eine freiverantwortlich getroffene Entscheidung für einen assistierten Suizid in Grenzsituationen als Teil des Rechts auf Selbstbestimmung respektiert werden muss, positioniert sich die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) klar gegen jede Form der Beihilfe zur Selbsttötung. Die DBK sieht die Aufgabe des Staates darin, eine flächendeckende medizinische, pflegerische und palliative Begleitung Schwerstkranker und Sterbender sicherzustellen. Damit werde die Voraussetzung für würdevolles Sterben geschaffen.
Suizidprävention und Lebensschutz spielen bei allen Positionen eine wichtige Rolle. Uneinig sind sich die Akteure vor allem darüber, welche weiteren Schutzvorkehrungen notwendig sind und wie entsprechende Regelungen aussehen sollen.

